Lebensmittelüberwachung: Infos für Verbraucher
Informationen für Verbraucher
Wenn Sie als Verbraucher in konkreten Fällen (z.B. im Lebensmittelhandel, auf einem Straßenfest oder in einer Gaststätte) Zweifel haben, ob die Hygienevoraussetzungen eingehalten werden, oder wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, nachdem Sie etwas Bestimmtes gegessen haben, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Lebensmittelüberwachung – Verbraucherbeschwerde".
Im Zuge der transparenten Information der Verbrauchenden nach § 40 (1a) LFGB werden nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Verstöße dagegen transparent gemacht. Die Veröffentlichungen für den Landkreis Waldeck-Frankenberg sind auf unten stehender Plattform des Landes Hessen zu finden.

Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen
Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen für die zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.


