Gemüse in grünen Plastikkisten liegt in einem Laden

Lebensmittelüberwachung: Infos für Verbraucher

Informationen für Verbraucher 

Wenn Sie als Verbraucher in konkreten Fällen (z.B. im Lebensmittelhandel, auf einem Straßenfest oder in einer Gaststätte) Zweifel haben, ob die Hygienevoraussetzungen eingehalten werden, oder wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, nachdem Sie etwas Bestimmtes gegessen haben, können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Näheres zu diesem Thema erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung "Lebensmittelüberwachung – Verbraucherbeschwerde".




Im Zuge der transparenten Information der Verbrauchenden nach § 40 (1a) LFGB werden nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch Verstöße dagegen transparent gemacht. Die Veröffentlichungen für den Landkreis Waldeck-Frankenberg sind auf unten stehender Plattform des Landes Hessen zu finden. 

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