Tourismus
Tourismus
Touristinnen und Touristen können dazu beitragen, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, in dem sie sich achtsam und umsichtig verhalten - und einige Regeln einhalten. Hier gelten im Besonderen folgende Verhaltensregeln:
- Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern!
- Hinterlassen Sie keine Speisereste in der Natur!
- Bringen Sie keine Lebensmittel aus dem Urlaub oder betroffenen Regionen mit!
- Reinigen Sie Ihre Ausrüstung gründlich (Kleidung, Schuhwerk, Fahrräder, Wanderstöcke, usw.)!
- Sollten Sie aus betroffenen Gebieten anreisen, reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung vor Ihrer Anreise gründlich!
- Bitte verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere!
- Halten Sie sich von Haus- und Wildschweinen fern!
- Berühren Sie keine Tierkadaver!
- Melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten!
FAQs - Häufig gestellte Fragen für den Tourismus
Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der ASP für Schweinehaltende und Landwirtinnen und Landwirte zusammengestellt:
Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?
Bitte nähern Sie sich keinen Wildschweinkadavern und fassen Sie diese nicht an. Bei einem Fund benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das Veterinäramt.
Was muss ich als Hundehalter beachten?
Um zu verhindern, dass Wildschweine beunruhigt und in die Flucht getrieben werden oder dass man das Virus über verunreinigtes Schuhwerk etc. unbeabsichtigt verbreitet, müssen sich Waldbesucher ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten. Aus diesem Grund sind auch Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Ausnahmen gelten lediglich für Jagd-, Hirten-, Assistenz- und Rettungshunde bei Einsatz und Training. Bei Querung des Schutzzaunes sind Tore immer wieder sofort zu schließen.
Welche Flächen und Wege dürfen benutzt werden?
Um zu verhindern, dass Wildschweine beunruhigt und in die Flucht getrieben werden oder dass man das Virus über verunreinigtes Schuhwerk etc. unbeabsichtigt verbreitet, müssen sich Waldbesucher ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten. Aus diesem Grund sind auch Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Ausnahmen gelten lediglich für Jagd-, Hirten-, Assistenz- und Rettungshunde bei Einsatz und Training. Bei Querung des Schutzzaunes sind Tore immer wieder sofort zu schließen.
