Führerscheinumtausch: Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 sind an der Reihe

Der gesetzlich vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine geht in die nächste Phase. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg weist darauf hin, dass nun die Inhaberinnen und Inhaber von Scheckkartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden, zum Umtausch aufgerufen sind. Stichtag für diese Gruppe ist der 19. Januar 2027. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Verschiedene Wege zum neuen Führerschein
Um den Umtausch für die Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:

er Online-Antrag
Der bequemste und schnellste Weg ist der digitale Antrag. Über die Website des Landkreises www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/führerschein kann der Umtausch komplett von zu Hause aus erledigt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein Bund-ID-Konto.

In den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden
Als bürgernahe Alternative können Anträge für die Führerscheinstelle auch direkt bei der eigenen Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Zahlreiche Kommunalverwaltungen nehmen die Unterlagen entgegen und leiten sie zur Bearbeitung an die zuständige Führerscheinstelle weiter. Ausgenommen von diesem Service sind Kommunen, in denen eine Führerscheinstelle vor Ort ansässig ist. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich vorab bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erkundigen, ob eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

In den Führerscheinstellen
Selbstverständlich ist der Umtausch auch persönlich in den Führerscheinstellen des Landkreises in Korbach und Frankenberg möglich. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können online über die Webseite des Landkreises oder telefonisch unter der Hotline 05631 954-1114 gebucht werden.

Benötigte Unterlagen
Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • Der aktuelle Führerschein
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto

Die anfallenden Gebühren können in den Führerscheinstellen des Landkreises mit EC-Karte bezahlt werden.

Die Kreisverwaltung bittet alle Betroffenen, von den genannten Möglichkeiten Gebrauch zu machen und empfiehlt den Antrag frühzeitig zu stellen, um Engpässe und lange Wartezeiten vor dem Stichtag am 19. Januar 2027 zu vermeiden. Weitere Informationen, den Online-Antrag und vieles mehr gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/führerschein.


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Fachdienst Verkehr Zulassungsstelle Führerscheinstelle