Eine Frau hält einen Ordner und einen Notizblock.

Infektionshygienische Überwachung

Infektionshygienische Überwachung

Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises übernimmt die infektionshygienische Überwachung und Beratung von

  • medizinische Einrichtungen wie Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Schulen, Kindertagesstätten und andere Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Podologen/Fußpfleger, Piercer und Tätowierer sowie Heilpraktiker und andere Einrichtungen entsprechend § 36 Infektionsschutzgesetz

Das Aufgabengebiet umfasst für die genannten Einrichtungen die Bauberatung bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie das Anfertigen von Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Beratung und Überwachung von hygienerelevanten Arbeitsprozessen sowie die Überprüfung technischer Anlagen nach den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der RKI-Richtlinie dar.