Wildschwein-Bache mit Frischlingen 

FAQs - Häufig gestellte Fragen zur ASP

FAQs - Häufig gestellte Fragen zur ASP

In einer Übersicht sind die häufigsten gestellten Fragen zur Afrikanischen Schweinepest und die entsprechenden Antworten zusammengestellt. 

  • Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)? 

    Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine betrifft. Sie führt zu schweren gesundheitlichen Problemen und hat oft einen tödlichen Ausgang für infizierte Tiere. 

  • Ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen gefährlich? 

    Nein, die Afrikanische Schweinepest ist nicht auf Menschen übertragbar und stellt somit keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

  • Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen? 

    Das Virus kann durch direkten Kontakt zwischen infizierten und gesunden Tieren, durch kontaminierte Lebensmittel, Tierprodukte, Werkzeuge oder Kleidung sowie durch einige Arten von Zecken übertragen werden.

  • Was sind die Symptome der Afrikanischen Schweinepest bei Schweinen? 

    Symptome können hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Hautblutungen, Erbrechen, Durchfall und Atemprobleme umfassen. Oft sterben infizierte Tiere innerhalb weniger Tage nach Auftreten der ersten Symptome.

  • Wie kann die Afrikanische Schweinepest diagnostiziert werden? 

    Die Diagnose erfolgt in der Regel durch Labortests, die das Virus in Blut- oder Gewebeproben nachweisen können.

  • Gibt es eine Behandlung oder Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest? 

    Derzeit gibt es keine spezifische Behandlung oder zugelassene Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest. Die Bekämpfung konzentriert sich daher auf Prävention und Seuchenmanagement.

  • Was wird getan, um die Verbreitung der ASP einzudämmen?

    Um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen, wurden eine Reihe an Maßnahmen ergriffen:

    • Errichten von Zäunen, um den Wildschweinen das Weiterziehen zu erschweren bzw. dieses zu verhindern
    • Festlegung von Sperrzonen
    • Suche nach Wildschweinkadavern per Drohne und Kadaversuchhunden
    • Festlegung von Maßnahmen für die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft sowie die Jagdausübung
    • Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen in Hausschweinehaltungen

    Alle geltenden Maßnahmen zur Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sind in den Allgemeinverfügungen für die Sperrzonen festgelegt.

  • Was ist die Sperrzone I?

    Die Sperrzone I ist die Pufferzone um die Sperrzone II. Sie grenzt das infizierte Gebiet als Pufferzone zu weniger betroffenen Gebieten ab und dient als Schutzring um die Infektionszone dazu, die Ausbreitung der Seuche in angrenzende Gebiete zu verhindern. Das Ziel ist vor allem, Infektionsketten zu unterbrechen, die Populationsdichte wildlebender Schweine zu reduzieren und Monitoring‑/Erfassungsmaßnahmen durchzuführen.

  • Was ist die Sperrzone II?

    Die Sperrzone II ist die infizierte Zone rund um amtlich bestätigte ASP-Fälle und unterliegt strengeren Einschränkungen als die Sperrzone I. Sie kann einen Radius von bis zu etwa 15 km um den Fundort umfassen und reicht in Waldeck-Frankenberg nahezu bis zur Linie des bereits errichteten Schutzzauns. 

  • Kann Schweinefleisch weiterhin unbesorgt verzehrt werden?

    Schweinefleisch kann weiterhin verzehrt werden, auch wenn in einer Region die Afrikanische Schweinepest (ASP) aufgetreten ist.  Hausschweine aus betroffenen Zonen werden engmaschig kontrolliert und nur zur Schlachtung zugelassen, wenn sie virusfrei sind.

  • Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung von ASP einzudämmen? 

    Um die Einschleppung der ASP in Hausschweinebestände zu verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

    Reiserückkehrer – Vorsicht bei Wurstwaren: Bringen Sie keine Schweinefleischprodukte aus von ASP betroffenen Ländern oder Regionen mit.

    Lebensmittelreste nicht in der Natur entsorgen: Werfen Sie keine Wurst oder Fleischreste (auch keine belegten Brote) achtlos weg, sondern nur in verschlossene Müllbehälter. Das Virus ist extrem widerstandsfähig und überlebt lange in Rauchwaren, Wurst und rohem Fleisch.

    Tote Wildschweine melden: Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, berühren Sie es nicht! Melden Sie den Fund umgehend dem Veterinäramt.

    Besondere Vorsicht für Jäger und Waldarbeiter: Nach Kontakten mit Wildschweinen oder nach einem Besuch von betroffenen Gebieten (z.B. Osteuropa) müssen Kleidung, Ausrüstung und Fahrzeuge gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

    Hobby-Schweinehalter: Sichern Sie Bestände gegen direkten Kontakt mit Wildschweinen (z.B. durch doppelte Zäune) und füttern Sie keine Speisereste.


  • Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

    Bitte nähern Sie sich keinen Wildschweinkadavern und fassen Sie diese nicht an. Bei einem Fund benachrichtigen Sie bitte unverzüglich das Veterinäramt.

  • Wo kann ich Schäden im Schutzzaun oder offene/beschädigte Tore melden?

    In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

  • Was muss ich als Radfahrer, Reiter, Fußgänger oder Hundebesitzer in der Sperrzone II beachten?

    Radfahren, Reiten und Fußgängerverkehr (bspw. Pilze sammeln, Geocaching) ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet, um zu verhindern, dass Wildschweine beunruhigt und in die Flucht getrieben werden oder dass man das Virus über verunreinigtes Schuhwerk etc. unbeabsichtigt verbreitet. Aus diesem Grund sind auch Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Ausnahmen gelten lediglich für Jagd-, Hirten-, Assistenz- und Rettungshunde bei Einsatz und Training. Bei Querung des Schutzzaunes sind Tore immer wieder sofort zu schließen.

  • Wie lange ist mit Maßnahmen zu rechnen? Gibt es ein festes Datum, wann die Maßnahmen überprüft werden oder gibt es eine dynamische Zeitdauer?

    Die Schritte, die beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest eingeleitet werden müssen, unterliegen epidemiologischen Vorgaben, die europaweit von Fachleuten entwickelt wurden. Die Erfahrungen in anderen Regionen zeigen, dass die Seuche erst nach zwei Jahren ohne Fund als eingedämmt gelten kann. Selbstverständlich prüft das Veterinäramt stetig, ob die Vorgaben noch verhältnismäßig sind.