Teströhrchen in der Hand eines Arztes

Infektionskrankheiten eindämmen

Infektionskrankheiten eindämmen

Bestimmte übertragbare Krankheiten müssen dem Fachdienst Gesundheit des Landkreises gemeldet werden. So schreibt es das Infektionsschutzgesetz vor. Dann werden unverzüglich Ermittlungen zu möglichen Infektionsquellen angestellt und Maßnahmen getroffen, die eine Weiterverbreitung der Krankheit verhindern.

Hier gibt es detaillierte Informationen zu verschiedenen Infektionskrankheiten von A bis Z. 


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