Bodenrichtwerte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Werte des Bodens für Grundstücke bei denen gleiche Nutzungsverhältnisse vorliegen.
     Sie sind bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
     In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

    Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.

    • Wohnbauflächen,
    • gewerbliche Bauflächen,
    • Ackerland
    • Grünland

    Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Mit Hilfe der Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) oder der Katasterbezeichnung eines Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) kann der Bodenrichtwert gefunden werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Online-Recherche der Bodenrichtwerte in BORIS Hessen ist kostenfrei.
     
     Für alle übrigen Ausgaben aus dem BORIS werden Gebühren nach der Hessischen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVW) erhoben.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Für die Verkehrswertermittlung eines Einzelgrundstücks werden z. B. Erschließungszustand oder Bodeneigenschaften berücksichtigt. Der Verkehrswert kann nur über ein "Verkehrswertgutachten" ermittelt werden.

    Verkehrswertgutachten

     



An wen muss ich mich wenden?

Wer in Hessen Informationen über den Wert eines Grundstücks benötigt, kann diese online über das "Bodenrichtwertinformationssystem Hessen (BORIS Hessen)" abfragen.


Darüber hinaus können kostenpflichtige Ausgaben aus dem BORIS bei den örtlichen Geschäftsstellen der "Gutachterausschüsse für Immobilienwerte" beantragt werden.

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