Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.
Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.
Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.
Welche Gebühren fallen an?
Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Typisierung
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.
Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,